Auftragsverarbeitungsvertrag
Verfügbar für Pro- + Enterprise-Kunden
Der NexBasira-DPA deckt die Auftragsverarbeiter-Pflichten nach Art. 28 DSGVO, das Unterauftragsverarbeiter-Verzeichnis, die EU-Standardvertragsklauseln (soweit anwendbar) sowie die Sicherheitszusagen ab, auf die auf der Seite Sicherheitsniveau verwiesen wird.
Anforderung des DPA
Für Pro- + Enterprise-Kunden sind der DPA + das Unterauftragsverarbeiter-Verzeichnis in Ihrem Vertragspaket enthalten. Um außerhalb des Vertriebszyklus eine Kopie anzufordern (z. B. für einen InfoSec-Fragebogen), senden Sie eine E-Mail an legal@nexbasira.com mit dem Namen Ihrer Organisation und einem zeichnungsberechtigten Ansprechpartner.
Was er abdeckt
- Rollen + Verantwortlichkeiten nach DSGVO (Verantwortlicher / Auftragsverarbeiter)
- Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten
- Liste der Unterauftragsverarbeiter + Mechanismus zur Änderungsbenachrichtigung
- Schutzmaßnahmen für internationale Datenübermittlungen (SCCs, soweit anwendbar)
- Sicherheitsmaßnahmen (technisch + organisatorisch)
- Prüf- + Kooperationspflichten
- Zeitrahmen für die Meldung von Datenschutzverletzungen
- Laufzeit + Kündigung + Rückgabe / Löschung von Daten
Unterauftragsverarbeiter
Die aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter ist Teil des DPA-Pakets. Wir verpflichten uns, die Konto-Administratoren 30 Tage vor der Hinzunahme eines neuen Unterauftragsverarbeiters zu benachrichtigen; Sie haben in diesem Zeitraum ein Widerspruchsrecht.
Schrems II + internationale Datenübermittlungen
Die NexBasira-Produktionsumgebung wird vollständig in der EU gehostet (eu-central-1, Frankfurt). Es finden keine Übermittlungen in Drittländer für die Prüfkette, die Nachweisspeicherung oder die Kernanwendungsdaten statt. Unterauftragsverarbeiter mit einem US-Mutterunternehmen (soweit anwendbar) arbeiten auf einer in der EU ansässigen Infrastruktur, die durch SCCs gebunden ist.