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v 1.0 ↗ HERGESTELLT IN DER EU
Rechtliches

Auftragsverarbeitungsvertrag

Verfügbar für Pro- + Enterprise-Kunden

Der NexBasira-DPA deckt die Auftragsverarbeiter-Pflichten nach Art. 28 DSGVO, das Unterauftragsverarbeiter-Verzeichnis, die EU-Standardvertragsklauseln (soweit anwendbar) sowie die Sicherheitszusagen ab, auf die auf der Seite Sicherheitsniveau verwiesen wird.

Anforderung des DPA

Für Pro- + Enterprise-Kunden sind der DPA + das Unterauftragsverarbeiter-Verzeichnis in Ihrem Vertragspaket enthalten. Um außerhalb des Vertriebszyklus eine Kopie anzufordern (z. B. für einen InfoSec-Fragebogen), senden Sie eine E-Mail an legal@nexbasira.com mit dem Namen Ihrer Organisation und einem zeichnungsberechtigten Ansprechpartner.

Was er abdeckt

  • Rollen + Verantwortlichkeiten nach DSGVO (Verantwortlicher / Auftragsverarbeiter)
  • Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten
  • Liste der Unterauftragsverarbeiter + Mechanismus zur Änderungsbenachrichtigung
  • Schutzmaßnahmen für internationale Datenübermittlungen (SCCs, soweit anwendbar)
  • Sicherheitsmaßnahmen (technisch + organisatorisch)
  • Prüf- + Kooperationspflichten
  • Zeitrahmen für die Meldung von Datenschutzverletzungen
  • Laufzeit + Kündigung + Rückgabe / Löschung von Daten

Unterauftragsverarbeiter

Die aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter ist Teil des DPA-Pakets. Wir verpflichten uns, die Konto-Administratoren 30 Tage vor der Hinzunahme eines neuen Unterauftragsverarbeiters zu benachrichtigen; Sie haben in diesem Zeitraum ein Widerspruchsrecht.

Schrems II + internationale Datenübermittlungen

Die NexBasira-Produktionsumgebung wird vollständig in der EU gehostet (eu-central-1, Frankfurt). Es finden keine Übermittlungen in Drittländer für die Prüfkette, die Nachweisspeicherung oder die Kernanwendungsdaten statt. Unterauftragsverarbeiter mit einem US-Mutterunternehmen (soweit anwendbar) arbeiten auf einer in der EU ansässigen Infrastruktur, die durch SCCs gebunden ist.